Angebot digital unterschreiben lassen, ohne Drucker und Scanner
Wie Kunden ein Angebot oder einen Vertrag am Handy unterschreiben, ohne Konto und ohne Ausdruck, und was eine elektronische Signatur rechtlich leistet.
Drucken, unterschreiben, scannen, zurückmailen: Für den Kunden sind das vier Schritte, und an jedem kann ein Angebot liegen bleiben. Wer die Unterschrift dorthin bringt, wo der Kunde ohnehin ist, aufs Handy oder den Laptop, bekommt sie schneller zurück.
So fordern Sie die Unterschrift an
In Blina Desk fordern Sie eine Unterschrift direkt am Dokument an: aus dem Dokumentenarchiv oder aus Angebot, Auftrag und Rechnung im Verkauf. Sie tragen ein bis zehn Unterzeichner mit Name und E-Mail ein, schreiben auf Wunsch eine Nachricht dazu und wählen die Frist: standardmäßig sieben Tage, höchstens neunzig.
Was der Kunde bekommt
Jeder Unterzeichner erhält eine E-Mail in Ihrer Firmensprache, von der E-Mail-Adresse Ihres Unternehmens, nicht von einem fremden Dienst. Der Link öffnet eine Seite, auf der er das Dokument herunterladen und mit Finger oder Maus unterschreiben kann, ohne Konto und ohne Registrierung. Ist kein E-Mail-Konto zum Versenden eingerichtet, geht keine E-Mail hinaus: Richten Sie es deshalb vor der ersten Anfrage ein.
Den Stand im Blick
Die Liste der Signaturanfragen zeigt jede Anfrage mit Dokument, Unterzeichnern und Stand: ausstehend, teilweise signiert, abgeschlossen, abgelaufen oder storniert. Nach Ablauf der Frist funktioniert der Link nicht mehr. Zu jeder Anfrage gibt es ein Nachweis-PDF mit dem Namen des Dokuments, Stand, Frist, den Unterzeichnern und ihren Unterschriften.
Was die Unterschrift rechtlich ist
Blina Desk erzeugt eine einfache elektronische Signatur im Sinne der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014: Name, E-Mail-Adresse, Zeitpunkt und die gezeichnete Unterschrift werden im Nachweis festgehalten. Nach Artikel 25 der Verordnung darf ihr die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist. Für Geschäfte ohne Formvorschrift, etwa die Annahme eines Angebots zwischen Unternehmen, ist das ein üblicher Weg. Wo das Gesetz die Schriftform, eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine notarielle Beurkundung verlangt, reicht sie nicht.
Kurz gesagt
Je weniger Schritte zwischen Angebot und Unterschrift liegen, desto schneller kommt die Zusage. Eine Unterschrift auf dem Handy, ohne Konto und von Ihrer eigenen Adresse angefordert, ist der kürzeste Weg. Sie können es 30 Tage kostenlos testen.
Quelle (abgerufen am 25.10.2026): Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS)
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns an info@blina-desk.com.