Modul

Immobilien

Mietverträge, Mieten, Nebenkosten und Heizkosten in einem Modul. Gemacht für Vermieter und Hausverwaltungen, die nach §556 BGB und HeizkostenV abrechnen und jede Position belegen müssen.

Sehen statt lesen

Aufgenommen im laufenden Programm, mit echten Daten — keine Animation.

Objekte und EinheitenZwanzig Objekte, dreißig Einheiten, und ein «vermietet», das der Vertrag entscheidet statt ein Häkchen.
Mieter, Verträge, MietenDie erwarteten Mieten entstehen aus dem Vertrag, und die Mahnung kommt auf dem Briefpapier des Unternehmens heraus.
Nebenkosten: Kosten, Zähler, AbrechnungVerteilerschlüssel, Verbrauch und Leerstand: eine Abrechnung, die sich Zeile für Zeile prüfen lässt.
Aufträge, Unterlagen, MaklerWas kaputt ist, was abläuft und was den Maklern zusteht, an derselben Stelle wie das Objekt.
Eigentümerkosten, Abrechnung, RenditeWas ein Objekt einnimmt ist nicht, was es abwirft: hier stehen beide Spalten auf demselben Bildschirm.

Was das Modul kann

Mietverträge und Verlängerung

Im Vertrag stehen Miete, Kaution, Zahltag, Kündigungsfrist und Laufzeit.

Die Verlängerung legt einen neuen Vertrag an, der am Tag nach dem alten beginnt und mit ihm verknüpft bleibt; der alte steht danach auf verlängert.

Mietplan, Rechnung und Buchung

Das Modul erzeugt die Mietraten für die ganze Laufzeit und überspringt dabei die Raten, die schon erfasst sind.

Aus einer einzelnen Zahlung entstehen die Ausgangsrechnung und die dazugehörige Buchung.

Nebenkostenabrechnung nach §556 BGB

Jahresabrechnung je Objekt

  • die Kosten werden nach m²
  • Personen
  • Einheiten oder Verbrauch verteilt
  • gegen die geschuldeten oder gezahlten Vorauszahlungen gestellt

Am Ende steht eine Nachzahlung oder ein Guthaben.

Heizkostenabrechnung nach §7 HeizkostenV

Die Heizkosten werden in einen Verbrauchsanteil aus den Zählern (Voreinstellung 70 %) und einen Flächenanteil geteilt.

Beide Teile bleiben getrennt ausgewiesen und ergeben zusammen auf den Cent den Gesamtbetrag.

Zähler und Ablesungen

Zähler für Wasser, Strom, Gas und Wärme, je Objekt oder je Einheit, eine Ablesung pro Datum.

Liegt ein Wert unter dem vorherigen, wird die Ablesung gespeichert und Sie bekommen einen Hinweis dazu.

Mieterwechsel und Leerstand

Jeder Vertrag, der in den Abrechnungszeitraum fällt, bekommt eine eigene Zeile.

Die Tage ohne Vertrag werden über die Vereinigung der Zeiträume gezählt, und ihr Anteil bleibt als eigene Zeile beim Eigentümer.

Abrechnung als PDF und Mieterschreiben

Zwei Drucke auf dem Briefkopf der Firma: die Aufstellung für das Objekt und das Schreiben für den einzelnen Vertrag.

Im Schreiben stehen Verteilerschlüssel, Gesamtverbrauch, Verbrauch der Einheit und die abgerechneten Tage.

Mahnwesen in drei Stufen

Die Liste der offenen Mieten zeigt zu jeder Rate die bereits erreichte Stufe.

Die nächste Stufe erzeugt eine Mahnung als PDF auf dem Briefkopf, in vier Sprachen, und der E-Mail-Versand setzt den Stand auf versendet.

So läuft die Arbeit

  1. Objekt, Einheiten und Mietvertrag anlegen, dann den Mietplan für die gesamte Laufzeit erzeugen.
  2. Zahlungen eintragen: aus der Zahlung entstehen Rechnung und Buchung, offene Raten wandern in die Mahnliste.
  3. Zählerstände zum Stichtag erfassen, auch beim Mieterwechsel mitten im Jahr.
  4. Jahresabrechnung rechnen: Verteilerschlüssel, Vorauszahlungen, Leerstandstage, Nachzahlung oder Guthaben, dazu die Hinweise zur Zwölfmonatsfrist und zur Verbrauchsquote.
  5. Aufstellung und Mieterschreiben als PDF drucken und selbst verschicken.
  6. Vor Ablauf entscheiden: Miete nach Destatis VPI anpassen (§557b BGB), verlängern oder kündigen.

Häufige Fragen

Was passiert bei einem Mieterwechsel mitten im Abrechnungszeitraum?

Jeder Vertrag, der in den Zeitraum fällt, bekommt seine eigene Zeile mit den Tagen, die er abdeckt. Die Tage ohne Vertrag werden getrennt gezählt und bleiben als eigene Position beim Eigentümer, damit die Abrechnung aufgeht.

Merkt das Programm, wenn eine Nachforderung zu spät kommt?

Ja. Liegt das Ende des Abrechnungszeitraums mehr als zwölf Monate zurück, weist die Abrechnung darauf hin, dass die Nachzahlung nach §556 Abs. 3 BGB nicht mehr verlangt werden kann. Fehlt ein Verbrauchswert oder liegt die Verbrauchsquote außerhalb von 50 bis 70 Prozent, kommt der Hinweis auf §12 HeizkostenV.

Wie wird die Kaution geführt?

Auf einem Mietkautionskonto mit Einzahlung, Zinsen, Einbehalt und Rückzahlung. Die Jahreszinsen rechnet das Modul mit dem Satz aus dem Vertrag auf den Saldo und schreibt sie pro Jahr nur einmal gut.

Die anderen Module

Für diese Branche gibt es auch eine eigene Seite: Immobilien