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Personal

Urlaubsverwaltung digital: Antrag, Genehmigung, Feiertage je Bundesland

Urlaubsanträge ohne Zettel: wer beantragt, wer genehmigt, wie viele Tage bleiben und warum die Feiertage für Bayern und Hamburg nicht dieselben sind.

Von
Blina Desk
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In vielen Betrieben ist der Urlaubsantrag noch ein Zettel, eine Mail oder ein Satz in der Kaffeeküche. Das geht gut, bis zwei Kollegen dieselbe Woche wollen, bis niemand mehr weiß, wie viele Tage jemand noch hat, oder bis jemand seinen Antrag selbst genehmigt.

Der Antrag: einmal gestellt, für alle sichtbar

Im Modul Personal von Blina Desk beantragen Mitarbeiter ihren Urlaub selbst, im eigenen Bereich, und sehen dort auch, wie viele Tage ihnen noch bleiben. Der Antrag landet bei der Person, die ihn genehmigt, unter „Urlaubsgenehmigungen“.

Entschieden wird nur über Anträge, die noch offen sind. Und über den eigenen Antrag entscheidet niemand selbst: Das Programm lässt das nicht zu, außer für die Geschäftsleitung, die das Unternehmen in Blina Desk verwaltet. Dieselbe Regel gilt für Spesenberichte.

Feiertage: je Land und Bundesland

Ob Fronleichnam ein Feiertag ist, hängt davon ab, wo Ihr Betrieb sitzt. Blina Desk kennt die gesetzlichen Feiertage für Deutschland mit allen sechzehn Bundesländern, außerdem für Österreich, Italien und Frankreich sowie die landesweiten Feiertage der Schweiz, bewegliche Feiertage wie Ostern eingeschlossen. Für das laufende und das kommende Jahr werden sie automatisch eingetragen: die bundesweiten sofort, die Ihres Bundeslands, sobald Sie es in den Einstellungen gewählt haben. Betriebsferien oder Brückentage tragen Sie selbst ein.

Anwesenheit: Kommen, Gehen, Freigabe

Im Bereich „Anwesenheit“ stempelt eine berechtigte Person die Mitarbeiter ein und aus; die Uhrzeit setzt der Server, nicht das Gerät. Wer möchte, lässt die Zeiten von einer verantwortlichen Person freigeben oder ablehnen. Die Anwesenheiten lassen sich als CSV exportieren, zum Beispiel für das Lohnbüro.

Schichten, Verträge, Bewerber

Rund um den Urlaub hält das Modul Personal zusammen, was zu einem Mitarbeiter gehört:

  • Schichten und Arbeitspläne;
  • Verträge aus Ihren eigenen Vorlagen. Fehlt beim Ausfüllen eine Angabe, etwa das Gehalt oder das Eintrittsdatum, entsteht kein PDF, sondern ein Hinweis, was fehlt. So unterschreibt niemand einen Vertrag mit einer leeren Stelle;
  • Bewerber und offene Stellen, Leistungsbeurteilungen, Schulungen und Dokumente.

Kurz gesagt

Eine digitale Urlaubsverwaltung muss drei Dinge können: den Antrag dorthin bringen, wo entschieden wird, verhindern, dass jemand über den eigenen Antrag entscheidet, und die Feiertage des richtigen Bundeslands kennen. Wie das aussieht, zeigt die Seite des Moduls Personal, und Sie können es 30 Tage kostenlos testen.